Wer also in islamischen Ländern einen One-Night-Stand erwägt, muss extrem vorsichtig und diskret vorgehen. Lassen Sie sich bei einem Ägypten-Urlaub keinesfalls dazu hinreißen, eine Ägypterin anzubaggern. Es könnte passieren, dass Sie sich noch am selben Abend mit einem Messer im Rücken im Nil schwimmend wiederfinden.
Immerhin gesteht der Islam einem verheirateten Mann insgesamt vier Frauen zu, mit denen er sexuelle Verhältnisse pflegen und sogar Familien gründen darf. Kein Wunder, dass Seitensprünge hier fast ausgeschlossen sind, denn Zweit-, Dritt- und Viertfrauen sind keine devoten, stillen Geliebten, sondern stellen hohe Ansprüche. Sexuelle, finanzielle und gesellschaftliche. Schließlich dürfen diese Nebenfrauen keinesfalls selbst verheiratet sein. Ihr Liebhaber muss also all das leisten, was sonst der Ehemann täte.
So kommt ein Mann für den kompletten Lebensunterhalt seiner Nebenfrauen auf, bezahlt Miete und Essen, Handyrechnungen, Kleidung und selbstverständlich Schmuck. An dem Schmuck einer Frau lassen sich Status, Spendierfreudigkeit und Einkommensklasse des Mannes ablesen. Ein verheirateter Mann hat im Zweifelsfall jede Menge zu tun, um alle vier Frauen zufriedenzustellen. Er wäre daher entweder ein Vollidiot oder mit einem absurd heftigen Sextrieb ausgestattet, wenn er sich darüber hinaus zu spontanen Seitensprüngen hinreißen ließe.
Eine Kuriosität gibt es in arabischen Kulturkreisen: Die Dauer einer Ehe kann nach islamischem Recht zwischen zehn Minuten oder 99 Jahren betragen. Diesen religiösen wie juristischen Schlupfwinkel haben sich Männer ausgedacht, die ihre Nebenfrauen vor gesellschaftlicher Schande bewahren wollen. Indem ein Mann seine Seitensprung-Partnerin ehelicht, wird das illegitime Verhältnis legal, und die Ehre der Geliebten bleibt gewahrt. Was auch den Liebhaber davor bewahrt, von den Brüdern oder Eltern der Geliebten gemeuchelt zu werden. Ist das Verhältnis beendet, wird der Vertrag zu Konfetti, und die beiden gehen ganz friedlich getrennte Wege.
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