GEFANGEN IN DER GRÜBELSCHLEIFE: LOSLASSEN IST EIN PROZESS

Geliebte, die nicht loslassen können

Wenn einmal großes Drama im Spiel war, enden die wenigsten Affären friedlich. Die übelste Variante ist eine durchdrehende Geliebte, welche den Mann nebst Familie terrorisiert. Nun gibt es ja viele nachvollziehbare Ausrast-Gründe für eine zurückgewiesene Geliebte.

Doch auch, wenn der männliche Affärenpart alles »richtig« gemacht hat, für klare Verhältnisse gesorgt, die Verbindung beendet und keine falschen Versprechungen abgegeben hat, kann es zum Eklat kommen. Dann wird die Sache gefährlich!

Eine verletzte Geliebte kann eine unglaubliche Zerstörungswut entwickeln. Da werden ruf- und geschäftsschädigende Gerüchte in die Welt gesetzt. Autos zerkratzt, Telefonverteilerkabel zerschnitten, Briefkästen angezündet. Kreditkartennummer und Kontaktdaten missbraucht. Nächtliche Anrufe getätigt. Die Ehefrau erhält geheimnisvolle Nachrichten, in denen der Mann als Kinderschänder, Krimineller oder Schlimmeres diskreditiert wird. Eine Schwangerschaft wird vorgetäuscht. Wahlweise ein Suizidversuch. Die Kinder werden auf dem Schulweg abgefangen und mit Lügengeschichten gefüttert.

Sind Sie als Mann in solch einer Lage? Haben Sie Ihre Geliebte aufgefordert, Ruhe zu geben? Werden Sie trotzdem terrorisiert?

Dann müssen Sie reinen Tisch machen, bevor die Sache außer Kontrolle gerät. Denn es geht nicht mehr um ein Sex-Techtelmechtel, sondern um kriminelle Handlungen. Sprechen Sie zuerst offen mit Ihrer Partnerin. Nicht nur, um Ihre Erpressbarkeit auszuhebeln, sondern um Ihrer Frau die Chance zu geben, bei eventuellen Kontaktversuchen durch die Ex-Geliebte besonnen reagieren zu können. Sie müssen sich eventuell auf Krach und Sprüche wie »Was hast du uns mit deiner Fremdvögelei eingebrockt?« einstellen, aber das werden Sie verkraften. Hauptsache, Sie beide ziehen an einem Strang und beenden den Terror.

Und: Erstatten Sie Anzeige gegen die Ex-Geliebte. Verleumdung, Rufschädigung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und Nötigung sind strafbar! Erfahrungsgemäß verlaufen diese Anzeigen zwar im Sande, d.h. der Strafantrag wird abgewiesen, aber allein das juristische Prozedere hat heftige abschreckende Wirkung und ernüchtert die Dame garantiert.

Schlusswort an die Herren

Natürlich sind Sie nicht für die seelischen Befindlichkeiten Ihrer Geliebten verantwortlich, durchaus aber für eine faire, menschliche Gestaltung Ihrer gemeinsamen Affäre.

Spielen Sie deshalb nicht mit den Gefühlen Ihrer Geliebten. Machen Sie keine Versprechungen, die Sie nicht halten werden, auch wenn es sich nachts um halb drei schön romantisch anhört. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Geliebte beginnt, emotional zu klammern, auf Sie wartet, sich Hoffnungen auf eine gemeinsame Zukunft macht: Lassen Sie das nicht endlos schleifen, nur weil Sie sich geschmeichelt fühlen, sondern beziehen Sie Stellung. Kappen Sie die Verbindung, wenn Sie unvereinbare Standpunkte vertreten. Denken Sie daran, was Sie ursprünglich wollten: eine unbeschwerte, fröhliche Sex-Affäre ohne Drama, stimmt’s? Dazu gehören zwei...

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