- Einfach per Klick kündigen
Wenn Sie kostenfrei angemeldet sind, können Sie sich einfach per Mausklick verabschieden: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich von First Affair ein, klicken Sie auf »Mein Profil«, wählen Sie »Basisangaben« und klicken Sie für die endgültige Kündigung auf »Mitgliedschaft beenden«. Das Löschen aller Daten ist aus technischen Gründen frühestens 48 Stunden nach der Anmeldung möglich, da die Prüfung der Profiltexte und Bilder solange dauern kann. - Kündigung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden
Wer seinen First Affair Account kündigen möchte, sollte bedenken, dass danach keine weitere Nutzung mit diesem Account möglich ist. Einzige Möglichkeit ist eine neue Registrierung, die natürlich wieder kostenlos ist. Außerdem sollten Sie vor einer Kündigung bedenken, dass Sie kein Geld zurückerhalten, Ihr Profil gelöscht wird und nicht mehr für andere Mitglieder sichtbar ist. - Widerruf des First Affair-Vertrags
Sie dürfen Ihre Vertragserklärung mit First Affair innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt eines solchen schriftlichen Widerrufes. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: netforge GmbH & Co. KG, Customer Support, Abt. N 6190, Philipp-Reis-Strasse 15 / A6, 63128 Dietzenbach. Oder per E-Mail an revocation@firstaffair.com bzw. per Fax an 030/60981348. Eine Widerruf-Vorlage finden Sie hier - Was benötigen Sie für die schriftliche Kündigung bzw. den Widerruf?
- Ihren First Affair Usernamen
- Die letzten vier Zahlen Ihrer Kreditkarte, mit der Sie das Abonnement gekauft haben
- Kündigungsgrund (optional)
- Wann werden meine Daten gelöscht?
Das Löschen aller persönlichen Daten ist aus technischen Gründen frühestens 48 Stunden nach der Anmeldung möglich, da die Prüfung der Profiltexte und Bilder solange dauern kann. Ihr Profil verschwindet dann umgehend aus dem First Affair Portal. - Mein Vertrag hat sich automatisch verlängert –was nun?
Vermutlich haben Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt, dann verlängert sich Ihre Mitgliedschaft nämlich automatisch um den von Ihnen gewählten Zeitraum, so steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von First Affair. Dies geschieht zwei Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft, wenn Sie nicht fünf Werktage vor Ablauf des Zeitraumes gekündigt haben. Kontaktieren Sie in diesem Fall am besten das First Affair Support Team.
Fazit: Auch beim Kündigen versucht First Affair, es den Mitgliedern so leicht wie möglich zu machen. Allerdings gilt es einiges zu bedenken: Wer die Kündigungsfrist nicht einhält, verliert unter Umständen sein Geld. Eine schnelle telefonische Rückfrage zur Kündigung oder eine individuelle Beratung ist nicht möglich, der Kontakt zu First Affair ist ausschließlich per Mail möglich. Unser Tipp: Überlegen Sie sich gleich bei der Anmeldung, wie lange Sie First Affair voraussichtlich nutzen möchten und werden Sie am besten in diesem Rahmen Mitglied.
Weitere Fragen & Antworten rund um die Singlebörse
Alles rund um die Mitgliedschaft
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- Wie erstelle ich ein attraktives Profil bei First Affair?
- Preise und Tarife: Das kostet die Mitgliedschaft bei First Affair
- Zahlungsmöglichkeiten: Wie kann ich bei First Affair anonym bezahlen?
- Gibt es ein Abo bei First Affair?
- Wie kündige ich meine Mitgliedschaft bei First Affair?
- Ist eine App für First Affair verfügbar?
First Affair-Prinzip & Erfahrungen
- Wie sind die Erfahrungswerte mit der Singlebörse First Affair?
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- Warum First Affair eine seriöse Erotik-Community ist und sich von Abzocke und Betrug distanziert?
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- Auf welche Arten kann ich den Kundenservice erreichen?
- First Affair international: In welchen Ländern ist First Affair bereits vertreten?
- Unter welchen Namen ist First Affair noch im Web vertreten?
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